Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,15173) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover - 4 A 2161/94
- OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
Ein öffentlichen Interesse liegt nur vor, wenn die Bedeutung der baulichen Anlagen für die in § 3 Abs. 2 NDSchG aufgeführten Belange durch bestimmte Tatsachen erwiesen, ins Bewußtsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiteren Kreises von Sachverständigen eingegangen ist; mit Zweifeln und Einschränkungen versehene Äußerungen einzelner Sachverständiger reichen nicht aus (BVerwG, Urt. v. 24.06.1960 - VII C 205.59 -, BVerwGE 11, 32 ff., 33). - OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90
Ungenehmigt; Ersatz Alter Eichenholzfenster; Denkmalschutz; Stadtvilla; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das beigeladene Institut für Denkmalpflege in besonderem Maße - wenn nicht sogar in erster Linie - dazu berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit von Baudenkmalen abzugeben (Urt. v. 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, NVwZ-RR 1993, 232 f.).
- OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06
Denkmaleigenschaft eines Grundstücks, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als …
Diese Widersprüche in der Beurteilung lassen jedenfalls solche Zweifel und Unsicherheiten erkennen, die der geforderten Sicherheit hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit eines aus den Flurstücken a, b und c bestehenden Ensembles entgegenstehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.05.1996 - 6 L 1350/95 -). - VG Hannover, 26.02.2013 - 4 A 734/12
Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft eines …
Zu solchen Grenzen gehören die folgenden Anforderungen: Die Sachverständigenstellungnahme muss in sich widerspruchsfrei sein, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgehen und dem Gleichheitssatz entsprechen." (so OVG Lüneburg, Bes. v. 13.05.1996, - 6 L 1350/95 -, Juris).