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   OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95   

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OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95 (https://dejure.org/1996,15173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.05.1996 - 6 L 1350/95 (https://dejure.org/1996,15173)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 6 L 1350/95 (https://dejure.org/1996,15173)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Hannover - 4 A 2161/94
  • OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1960 - VII C 205.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
    Ein öffentlichen Interesse liegt nur vor, wenn die Bedeutung der baulichen Anlagen für die in § 3 Abs. 2 NDSchG aufgeführten Belange durch bestimmte Tatsachen erwiesen, ins Bewußtsein der Bevölkerung oder mindestens eines breiteren Kreises von Sachverständigen eingegangen ist; mit Zweifeln und Einschränkungen versehene Äußerungen einzelner Sachverständiger reichen nicht aus (BVerwG, Urt. v. 24.06.1960 - VII C 205.59 -, BVerwGE 11, 32 ff., 33).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.1992 - 6 L 24/90

    Ungenehmigt; Ersatz Alter Eichenholzfenster; Denkmalschutz; Stadtvilla;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.05.1996 - 6 L 1350/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats ist das beigeladene Institut für Denkmalpflege in besonderem Maße - wenn nicht sogar in erster Linie - dazu berufen, sachkundige Stellungnahmen zur Schutzwürdigkeit von Baudenkmalen abzugeben (Urt. v. 26.11.1992 - 6 L 24/90 -, NVwZ-RR 1993, 232 f.).
  • OVG Thüringen, 17.11.2010 - 1 KO 832/06

    Denkmaleigenschaft eines Grundstücks, das bis zum Ende des 19. Jahrhunderts als

    Diese Widersprüche in der Beurteilung lassen jedenfalls solche Zweifel und Unsicherheiten erkennen, die der geforderten Sicherheit hinsichtlich der Denkmalwürdigkeit eines aus den Flurstücken a, b und c bestehenden Ensembles entgegenstehen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 13.05.1996 - 6 L 1350/95 -).
  • VG Hannover, 26.02.2013 - 4 A 734/12

    Beurteilungsspielraum bei der Feststellung der Denkmaleigenschaft eines

    Zu solchen Grenzen gehören die folgenden Anforderungen: Die Sachverständigenstellungnahme muss in sich widerspruchsfrei sein, von einem zutreffenden Sachverhalt ausgehen und dem Gleichheitssatz entsprechen." (so OVG Lüneburg, Bes. v. 13.05.1996, - 6 L 1350/95 -, Juris).
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